Hausordnung
für Kurzzeitvermietungen auf Schloss Heiligenberg
1. Allgemeines
- Der Heiligenberg liegt in einem Naturschutzgebiet. Vermeiden Sie daher unnötigen Lärm, insbesondere bei der An- und Abfahrt.
- Schloss Heiligenberg ist ein historisches, denkmalgeschütztes Ensemble. Dies ist bei der Nutzung stets zu berücksichtigen. Spielende Kinder sind stets zu beaufsichtigen, damit Schäden an Gebäude und Einrichtungen vermieden werden. Kleinkinder sind unbedingt von den Wasserbecken im Garten, Park und Innenhof fernzuhalten.
- Die Mieter sind generell zur Rücksichtnahme auf andere Mieter verpflichtet. Die Mieter werden darauf achten, dass die angemieteten Flächen und das gesamte Anwesen mit all seinen Einrichtungen sauber und in ordentlichem Zustand gehalten werden.
- Fußballspielen im Schlossgarten und im Schlossinnenhof ist untersagt.
- Das Aufstellen, Lagern und Befestigen von Gegenständen jeder Art außerhalb der Mietfläche ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Vermieterin vor. Das Badehaus, sowie der Badehausvorplatz sind von der Nutzung ausgeschlossen und es darf keine Dekoration angebracht werden.
- Das Parken und Be- und Entladen ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Der Innenhof darf nur für kurzfristiges Entladen genutzt und muss dann wieder geräumt werden.
- Im Schlossgarten darf kein Zelt aufgestellt werden.
2. Sicherheitsbestimmungen
Rauchen in den Mieträumen sowie offenes Feuer (Kerzen) in den Mieträumen, in den Fluren und im Schlossgarten ist untersagt.
3. Notfälle
In Notfällen (Ausbruch von Feuer-, Wasser-, Öl-, Gas- und Rauchschäden) benachrichtigen Sie bitte sofort folgende Stellen:
- Feuerwehr 112
- Polizei 110
- Hausmeisterservice Hassenzahl 0177 8284054 / LBIH 06251 136754 Handwerkernotruf in den normalen Geschäfts-/ bzw. Bürozeiten von 7:00 – 16:00 Uhr und nur, wenn die beiden Hausmeister nicht verfügbar sind, ist folgende Nummer anzurufen: 06151 3686667
4. Abfall
Müll- und Abfallprodukte jeglicher Art dürfen nur in den hierzu bestimmten Behälter gefüllt werden.
5. Besondere Betriebseinrichtungen/ elektrische Anlagen
- Bei Veranstaltungen, die über 22:00 Uhr hinausgehen, werden die die Hausmeister von uns angewiesen die Parkplatzbeleuchtung einzuschalten.
- Die elektrisch gesteuerten Türen (installiert zur Nutzung für Menschen mit Behinderung) bedürfen der besonderen Handhabung – bitte die Kurzanleitung neben dem Eingang berücksichtigen bzw. die Hausmeister nach der Handhabung fragen.
- Der Anschluss elektrischer Gebrauchsapparate darf nur im Rahmen der vorschriftsmäßigen Belastbarkeit der vorhandenen Anlagen (Leitungen und Sicherungen) erfolgen.
- In den Mieträumen dürfen keine Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder ähnliche Geräte benutzt werden.
6. Drohnen
Bezüglich des Einsatzes von Drohnen für Filmaufnahmen oder Fotografien sind im Vorfeld von Veranstaltungen alle notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und mindestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin der Stiftung vorzulegen.
Bei den Aufnahmen beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Gestattet ist nur der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen mit einem Maximalgewicht von 5 Kilogramm. Der Betrieb von Fluggeräten mit Verbrennungsmotor ist untersagt. Das Luftfahrtsystem ist so zu betreiben, dass die öffentliche Sicherheit und insbesondere Personen oder Sachen nicht gefährdet oder gestört werden. Der Flugbetrieb über Menschen oder Menschenansammlungen ist nicht gestattet. Ein Seitenabstand von 10 Metern ist unbedingt einzuhalten. Der Start- und Landeplatz muss sich auf Wegen oder hierfür ausgewiesenen Flächen befinden. Von Bauwerken ist ein Sicherheitsabstand von 10 Metern einzuhalten. Flüge in Bauwerken sind verboten, dies gilt auch für ruinöse Gebäude (z.B. Burgruinen).
Zudem ist vom Grundstückseigner LBIH eine vorherige Zustimmung zum Einsatz von Drohnen mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich einzuholen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, wo und wie lange der Drohneneinsatz auf dem Gelände stattfinden soll.
7. Sonstiges
Bitte erleichtern Sie durch die Einhaltung dieser Hausordnung die Wahrnehmung unserer Pflichten und das Miteinander aller Mieter im Schloss Heiligenberg.
Stiftung Heiligenberg Jugenheim, Seeheim- Jugenheim 28.06.2024